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Energieausweise


Wenn Gebäude oder Gebäudeteile neu gebaut, verkauft, vermietet oder verpachtet oder geleast werden, sind ein Energieausweis und die Modernisierungsempfehlungen vorzulegen..


Zwei Arten von Energieausweise stehen zur Verfügung.


1. Energiebedarfsausweis


Energieausweise, die auf Grundlage des ingenieurmäßig errechneten Energiebedarfs berechnet werden.

Zur Berechnung des Energiebedarfs werden die energetische Qualität vor allem der Außenwände und des Dachs sowie der technischen Anlagen wie Heizkessel und der Anlagen für die Erwärmung des Wassers berücksichtigt.


2. Energieverbrauchsausweis


Beim Energieverbrauchsausweis wird der tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre ermittelt wird. Dabei wird zusätzlich eine so genannte Witterungsbereinigung des Verbrauchswertes vorgenommen.


Gerne informiere ich Sie darüber, welchen Energieausweis Sie benötigen..